Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der auftraggebenden Partei werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die auftragnehmende Partei hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Diese AGB gelten sowohl gegenüber unternehmerisch tätigen als auch gegenüber privaten auftraggebenden Parteien, sofern sie vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurden und ihnen ausdrücklich zugestimmt wurde.

2. Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in schriftlicher oder mündlicher Form, durch Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und müssen zusätzlich vergütet werden.

4. Mitwirkungspflichten der auftraggebenden Partei

Die auftraggebende Partei stellt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert nach Aufwand oder auf Basis eines ergänzenden Angebots verrechnet.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Allfällige Mahn- und Inkassospesen sind von der auftraggebenden Partei zu tragen.

6. Korrekturen und Abnahmen

Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturschleifen im Leistungsumfang enthalten. Weitere Änderungen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert verrechnet. Maßgeblich ist der im Angebot definierte Leistungsumfang.

Die auftraggebende Partei ist verpflichtet, gelieferte Leistungen unverzüglich zu prüfen und freizugeben oder allfällige Mängel bekanntzugeben.

7. Nutzungsrechte

Die auftraggebende Partei erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vereinbarten Arbeitsergebnissen.

Die Nutzung ist auf den vereinbarten Zweck beschränkt. Eine Weitergabe, Bearbeitung oder darüber hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung der auftragnehmenden Partei.

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der auftragnehmenden Partei.

8. Urheberrecht

Sämtliche Entwürfe, Konzepte und Gestaltungen unterliegen dem Urheberrecht. Eine Übertragung der Urheberrechte erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

9. Haftung

Die auftragnehmende Partei haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die auftragnehmende Partei nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Für Inhalte, die von der auftraggebenden Partei bereitgestellt werden, übernimmt die auftragnehmende Partei weder die rechtliche Prüfung noch Haftung.

10. Rücktritt

Bei Stornierung eines bereits erteilten Auftrags durch die auftraggebende Partei werden die bis dahin erbrachten Leistungen sowie angefallene Kosten verrechnet.

Zusätzlich kann eine Stornogebühr in der Höhe von bis zu 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags verrechnet werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Der auftraggebenden Partei bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

11. Termine und Fristen

Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder fehlender Mitwirkung der auftraggebenden Partei verlängern Fristen entsprechend.

12. Referenznutzung

Die auftragnehmende Partei ist berechtigt, erbrachte Leistungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der auftragnehmenden Partei.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.